Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Maßgebende Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Käufer und Verkäufer und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen. Für die Verpflichtungen aus dem Vertrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Änderungen und Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch nano80 wirksam.

2.) Angebote und Aufträge
Unser Angebot ist freibleibend bis zum festen Abschluss und basiert auf den gültigen Raten, Tarifen und Wechselkursen, die für den Tag des Angebotes festgelegt sind. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, etc.
An Aufträge sind wir nur gebunden, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, unabhängig von der Form, in der sie erteilt wurden.
Die in Katalogen, Prospekten und dgl. enthaltenen Angaben sind lediglich Warenbeschreibungen und stellen keinesfalls zugesicherte Eigenschaften dar. Diese Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Nachträgliche Änderungen und Eigenschaften des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Von uns genannte Liefertermine sind nur Annäherungswerte, die einzuhalten wir uns bemühen. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können gegen uns keine Ansprüche hergeleitet werden, es sei denn, derartige Fristen sind von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden und eine uns gesetzte angemessene Nachfrist bleibt unbeachtet.

3.) Preise
Es haben ausschließlich die von uns schriftlich bestätigten Preise Gültigkeit. Diese verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, sowie zuzüglich Nebenkosten wie Porto, Verpackung, Frachten, Versicherung, etc. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als drei Monate, so sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen, auch wenn zunächst andere Preise bestätigt wurden. Der jeweilige Tagespreis gilt auch, wenn unsere Auftragsbestätigungen ohne Preisangaben erfolgen. Erfolgt eine Bestellung auf Abruf, so gilt für die einzelnen Teillieferungen jeweils der am Tag der Lieferung gültige Einzelpreis. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers berechtigen uns in jedem Fall zur Preisanpassung. Bei Reparaturaufträgen werden die von uns als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf.
Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

4.) Versand, Gefahrenübergang und Erfüllungsort
Sofern keine gesonderten Wünsche des Käufers vorliegen, erfolgt der Versand nach unserer Wahl ab Werk oder ab Lager für Rechnung des Käufers. Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Erfolgt die Lieferung frachtfrei, verzollt, franco, cip, fob, so trägt der Käufer die Mehrkosten, die durch den besonderen Versandwunsch, durch den Vertragsabschluß eingetretene Frachterhöhung und durch Versanderschwerung entstehen.

5.) Zahlungskonditionen
Die Prüfung der Rechnung durch den Käufer hat innerhalb von 5 Tagen nach deren Eingang zu erfolgen. Wenn innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erfolgt, gilt die Rechnung als anerkannt. Die Zahlung hat mangels anderer Vereinbarung am Fälligkeitstag ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu erfolgen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Hält der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht ein, können wir Verzugszinsen sowie einen Zuschlag von 2% berechnen. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder mit sonstigen Leistungen im Verzug oder liegt eine Vermögensverschlechterung vor, so sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte

  1. die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstiger Leistungen aufzuschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen,
  2. sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften sofort fällig zu stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen, sofern wir nicht darüber hinausgehende Kosten nachweisen. In jedem Fall sind wir dazu berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltkosten in Rechnung zu stellen.

Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann.
Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

6.) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für eine Saldoforderung. Der Käufer ist befugt, über die gekauften Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer nicht befugt.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.Über eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

7.) Haftung
Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware haften wir in keinem Fall. Für Schäden, die den Käufern oder Dritten durch Gebrauch der von uns gelieferten Ware entstehen, sind wir in keinem Fall verantwortlich. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

8.) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber unseren Rechnungen kann nur mit anerkannten oder bereits gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers gegenüber unseren Forderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.) Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet unsere Ware sofort nach Eingang zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Spätere Beanstandungen werden von uns nicht anerkannt. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, uns von der Richtigkeit der Beanstandung zu überzeugen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels sind wir nach unserer Wahl berechtigt nachzubessern, Ersatz zu liefern, eine angemessene Preisminderung vorzunehmen oder den Kaufpreis zurückzuzahlen. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz, werden ausgeschlossen, es sei denn, von uns wurden bestimmte Eigenschaften einer Ware zugesichert. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlung Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

10.) Annullierung von Aufträgen
Annullierungen von Aufträgen durch den Käufer müssen von uns nicht akzeptiert werden. Bei Annahme von Annullierungen behalten wir uns die Berechnung der entstandenen Kosten vor. Unabhängig von unseren sonstigen Rechten sind wir dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,

  1. wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
  2. wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf unser Verlangen weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.

Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Unbeschadet unserer Schadensersatzansprüche einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Fall des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Uns steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

11.) Allgemeine Bestimmungen
Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

12.) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Dieser Vertag unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und unseren Geschäftspartnern, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Wien.